Wo erfahre ich meine Prüfungsergebnisse

DaF

Der TestDaF ist eine Prüfung, die fair und objektiv bewertet wird. Alle Prüfungsunterlagen werden nach der Prüfung an das TestDaF-Institut in Bochum (Deutschland) zurückgeschickt, um dort zentral Ihre Prüfungsleistungen zu bewerten. Das gilt auch für Ihre Antworten im Mündlichen Ausdruck. Für jeden Prüfungsteil erhalten Sie eine Bewertung: die Einstufung Ihres Sprachniveaus auf einer der drei TestDaF-Niveaustufen, TDN 3, 4 oder 5. Die höchste Stufe, die Sie erreichen können, ist die TDN 5, die niedrigste die TDN 3. Darunter wird keine Einstufung mehr vorgenommen, denn ein niedrigeres Niveau als TDN 3 wäre für die Kommunikation an Hochschulen nicht mehr ausreichend. Auf dem Zeugnis steht dann „unter TDN 3".

Anhand der Niveaueinstufung können Sie sehen, in welchen Bereichen Ihre Stärken oder eventuell auch Ihre Schwächen liegen. Dann wissen Sie, in welchen Bereichen Sie Ihr Deutsch noch verbessern sollten. Auf Ihrem TestDaF-Zeugnis, das Sie ca. 6 Wochen von Ihrem TestDaF-Zentrum nach der Prüfung erhalten, stehen vier Einstufungen, für jeden Prüfungsteil eine. Eine Gesamtnote gibt es nicht. Sie können deshalb auch nicht „bestehen" oder „durchfallen". Sie können die Prüfung so oft wiederholen wie Sie möchten, sollten sich aber immer gründlich vorbereiten.

Ihre Leistungen im Schriftlichen und Mündlichen Ausdruck werden von speziell geschulten Beurteilerinnen und Beurteilern anhand festgelegter Kriterien bewertet und einer Niveaustufe zugeordnet. Die Auswertung Ihrer Leistungen in den Prüfungsteilen Leseverstehen und Hörverstehen erfolgt maschinell, d.h. Ihre Antworten werden mit einem Scanner gelesen. Nur die Kurzantworten der Hörverstehensaufgaben 1 und 3 werden zuvor von Fachkräften beurteilt. Dann wird die Zahl der richtigen Antworten berechnet. Welche Niveaustufe Sie im Lese- und Hörverstehen erreicht haben, richtet sich nach der Anzahl der korrekten Antworten.

Weitere Informationen finden Sie under folgenen Links:

Wie werden Ihre Prüfungsergebnisse bewertet?

  • Mit einer Niveaustufe 5 im Mündlichen Ausdruck haben Sie gezeigt, dass Sie sich mündlich in unterschiedlichen Situationen an der Hochschule gut ausdrücken können, dass Sie z. B. an einer Lehrveranstaltung aktiv teilnehmen können, dass Sie zu einem Problem begründet Stellung nehmen können.
  • Wenn Sie im Schriftlichen Ausdruck die Stufe 4 erreichen, dann haben Sie gezeigt, dass Sie einen Text schreiben können, der zwar einige Mängel hat, also z. B. Fehler aufweist oder keinen guten Aufbau hat, der aber verständlich ist.
  • Wenn Sie im Hörverstehen das Niveau 3 erreichen, dann haben Sie gezeigt, dass Sie in Alltagssituationen, z. B. ein Gespräch an der Universität, verstehen können, dass Sie aber noch Schwierigkeiten haben, z. B. einer Vorlesung zu folgen.
  • Wenn Sie die Stufe 3 in einem oder in mehreren Prüfungsteilen nicht erreichen, dann heißt das für Sie, dass Sie noch etwas mehr Deutsch lernen sollten, bevor Sie ein Studium in Deutschland aufnehmen.

 

Nach der Prüfung

Sie erhalten in der Regel 6 Wochen nach der Prüfung Ihr Zeugnis von Ihrem Testzentrum. Das TestDaF-Institut und das Testzentrum erteilen vor der Zeugnisausstellung keine Auskünfte über Ihre Prüfungsleistungen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden Sie vom Testzentrum verständigt.

Wenn Sie sich um einen Studienplatz bewerben, schicken Sie nur Kopien an die Zulassungsstellen. Das Original müssen Sie erst bei der Immatrikulation vorweisen.

Auf schriftlichen Antrag stellt Ihnen das TestDaF-Institut gegen eine Gebühr von 20,00 Euro eine Zweitausfertigung Ihres Zeugnisses aus. Geben Sie hierzu bitte Name, Vorname, Teilnehmernummer, Prüfungsdatum und das Testzentrum an, in dem Sie die Prüfung abgelegt haben.

Ihre Daten und Prüfungsleistungen können in anonymisierter Form vom TestDaF-Institut für Forschungszwecke verwendet werden.

Wird nach der Prüfung festgestellt, dass das Ergebnis nicht regulär zustande gekommen ist, kann Ihnen vom Prüfungsausschuss des TestDaF-Instituts das Zeugnis aberkannt werden. In solchen Fällen werden die Hoch-schulen in Deutschland über die Ungültigkeit des Zeugnisses und über den Täuschungsversuch informiert.

Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung können nur schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses an den Prüfungsausschuss des TestDaF-Instituts erhoben werden.

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