Sehr geehrte Prüfungsteilnehmerin, sehr geehrter Prüfungsteilnehmer,
Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Regeln zu lesen und zu verstehen. Die Regeln legen fest, wie Sie sich während der Prüfung TestDaF zu verhalten haben und informieren Sie über die Konsequenzen, die eine Verletzung der Regeln nach sich zieht.
1. Die Prüfungsteilnehmenden müssen am Prüfungstag einen gültigen Personalausweis oder Pass vorzeigen. Der Personalausweis oder Pass muss identisch sein mit dem Dokument, das bei der Anmeldung verwendet wurde. Teilnehmer ohne gültigen Ausweis werden nicht zum TestDaF zugelassen.
2. Teilnehmer, die erst nach dem Austeilen der Prüfungsunterlagen im Testzentrum eintreffen, können nicht mehr an der Prüfung teilnehmen.
3. Den Teilnehmenden ist nicht erlaubt, nach Anweisung ihrer Plätze den Prüfungsraum zu verlassen. In der Pause nach dem Prüfungsteil Hörverstehen kann die Toilette aufgesucht werden. Ansonsten ist ein Verlassen des Prüfungsraumes nur ausnahmsweise und nur unter Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt dem Prüfungsbeauftragten. Versäumte Prüfungszeit kann nicht nachgeholt werden.
4. Die Teilnehmenden dürfen keine Mobiltelefone, Pager, CD-, mp3-player oder sonstige elektronische Geräte bei sich tragen. Wenn ein eigener Raum für die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände zur Verfügung steht, müssen die Kandidaten / Kandidatinnen ihre Taschen dort hinterlassen. Steht solcher Raum nicht zur Verfügung, sind sämtliche persönliche Gegenstände in einer Ecke des Prüfungsraums (für die Prüfungsteilnehmer unzugänglich) abzulegen.
5. Mobiltelefone und Pager sowie alle anderen zur Aufbewahrung gegebenen elektronischen Geräte müssen während der gesamten Prüfung abgeschaltet sein. Wenn ein Mobiltelefon während der Prüfung klingelt, wird der Besitzer des Mobiltelefons von der Prüfung ausgeschlossen. Versucht ein Kandidat / eine Kandidatin während der Prüfung oder in den Pausen zu telefonieren, wird er/sie von der Prüfung ausgeschlossen.
6. Teilnehmende dürfen während der Pausen nur Essen, Getränke und Toilettenartikel aus ihren Taschen nehmen. Es ist nicht gestattet, während der Pausen zu telefonieren oder Aufzeichnungen und Nachschlagewerke zu konsultieren.
7. Während der Prüfung dürfen nur Pässe bzw. Personalausweise und Kugelschreiber auf den Schreibtischen der Teilnehmenden liegen. Die Prüfungsteilnehmenden müssen überprüfen, ob die Kugelschreiber eine schwarze Mine haben.
8. Die Prüfungsteilnehmenden dürfen keine Informationen über den Inhalt des TestDaF aufzeichnen und nach der Prüfung mitnehmen. Sämtliche Prüfungsunterlagen und Konzeptpapiere müssen nach Beendigung jedes Subtests der / dem Prüfungsbeauftragten bzw. der Aufsichtsperson übergeben werden.
Die Prüfungsteilnehmenden müssen alle Antworten während der dafür vorgesehenen Prüfungszeit auf die Antwortbogen übertragen. Nur die Lösungen auf den Antwortbogen bzw. auf dem Schreibbogen werden bewertet. Aufzeichnungen auf Konzeptpapier werden nicht bewertet.
Sobald die / der Prüfungsbeauftragte das Ende eines Prüfungsteils anzeigt, müssen die Prüfungs-teilnehmenden das Schreiben einstellen. Prüfungsteilnehmende, die nach der Ankündigung des Endes eines Prüfungsteils weiter schreiben, können von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt der / dem Prüfungsbeauftragten.
9. Teilnehmende, die die Prüfung stören, unerlaubte Hilfsmittel benutzen oder versuchen abzuschreiben, erhalten zunächst eine Verwarnung. Wenn Teilnehmende den Anweisungen der Prüfungsbeauftragten nicht Folge leisten, werden sie von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall wird das Prüfungsentgelt einbehalten; der Prüfungsteilnehmende erhält kein Zeugnis.
10. Die Teilnehmenden müssen nach einer Pause rechtzeitig zum Beginn des nächsten Prüfungsteils erscheinen (der Zeitpunkt wird vom Testzentrum festgelegt). Nach Pausen oder Raumwechseln werden vor der Zuweisung der Plätze im Prüfungsraum noch einmal Identitätskontrollen vorgenommen.
11. Nach Beendigung des Prüfungsteils Mündlicher Ausdruck müssen die Teilnehmenden sofort den Prüfungsraum verlassen. Sie sind verpflichtet, nicht mit anderen Prüfungsteilnehmenden über den Inhalt der Prüfung zu sprechen.
12. Prüfungsteilnehmende, die sich während der Prüfung unfair behandelt fühlen oder mit dem Testzentrum unzufrieden sind, sollten innerhalb von 5 Tagen nach der Prüfung eine schriftliche Beschwerde beim Prüfungsausschuss des TestDaF-Instituts einreichen.
13. Teilnehmende mit anerkannten Behinderungen sollten sich möglichst 2 Monate vor dem Test, in jedem Fall aber vor Ablauf der Anmeldefrist an das Testzentrum wenden, den/die Prüfungsbeauftragte/n informieren, damit besondere Vorkehrungen getroffen werden können, die die Teilnahme am TestDaF ermöglichen.
Zusätzliche Hinweise:
I Bringen Sie nur Kugelschreiber mit schwarzer Mine zur Prüfung mit.
II Die Prüfungsbeauftragten können während der Prüfung die Personalausweise bzw. Pässe einsammeln, um sie einer abermaligen Kontrolle zu unterziehen. Wenn Zweifel an Ihrer Identität bestehen, sind sie aufgefordert, innerhalb einer Woche nach der Prüfung Ihre Identität dem Testzentrum zu beweisen. Ein TestDaF-Zeugnis wird nur dann ausgestellt, wenn Ihre Identität zweifelsfrei bewiesen ist.
III Wir raten Ihnen, Ihr Mobiltelefon oder andere elektronische Geräte (Pager, MP-3-Player, iPod, elektronische Wörterbücher etc.) am Prüfungstag nicht mitzubringen.
IV Eine schwerwiegende Verletzung der Regeln für Prüfungsteilnehmende (z.B. gefälschte Ausweis-dokumente, Benutzung von Handscannern oder versuchte Mitnahme von Prüfungsunterlagen) kann dazu führen, dass die betreffende Person zukünftig nicht mehr zum TestDaF zugelassen wird. Die Entscheidung hierüber liegt beim TestDaF-Institut in Hagen.
Haftungsausschluss:
Das TestDaF-Institut kann keine Verantwortung für Störungen des Testablaufs übernehmen, die durch Umstände verursacht sind, die sich der Kontrolle des TestDaF-Instituts entziehen. Wenn die Prüfung oder die Korrekturen der Prüfung durch solche Vorkommnisse gestört, verzögert oder abgebrochen werden muss, wird jeder Versuch unternommen, den normalen Prüfungsbetrieb sobald wie möglich wieder aufzunehmen. Die Verantwortung des TestDaF-Instituts beschränkt sich darauf, das Prüfungsentgelt zurückzuerstatten oder - in begründeten Fällen - die Wiederholung des Tests zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten.
Aus technischen Gründen misslungene Aufnahmen beim Prüfungsteil „Mündlicher Ausdruck" gehen zulasten des Testzentrums; in nachweisbaren Fällen (falsche Bedienung der Aufzeichnungsgeräte, Nichtbefolgen der Anweisungen des Prüfungsbeauftragten) zulasten des Prüfungsteilnehmenden. Das TestDaF-Institut haftet nicht für misslungene Tonaufnahmen.